Jugendschutz

Formular zur Übertragung der Aufsichtspflicht

Der Zutritt zum Festival ist durch das Jugendschutzgesetz (JuSchG) geregelt.

Kinder bis 13 Jahren

Kinder bis einschließlich 13 Jahren dürfen nur in Begleitung der Eltern das Festival besuchen!
Der Zutritt zum Campinggelände ist nicht gestattet!

Kinder bis einschließlich 9 Jahren benötigen kein Ticket.
Für Kinder bis einschließlich 13 Jahren gibt es vergünstigte Tickets. Hier kannst du Tickets kaufen!

Als Veranstaltende wollen wir auch unseren jüngeren Gästen unter 14 Jahren den Zugang zum Ab geht die Lutzi! Festival ermöglichen, gleichzeitig liegt uns deren Wohl ganz besonders am Herzen.
Deshalb bitten wir folgende Regeln zu beachten:
- Kein Crowdsurfen
- Das Betreten der Bar/Cocktailbar ist untersagt
- Nicht im gedrängten Publikum/Pogo in der Zeltbühne, der E-Box und vor der Hauptbühne aufhalten
- Das Tragen eines Gehörschutzes ist bei allen Konzerten Pflicht

Als Veranstaltende nehmen wir uns das Recht heraus, am Festivalabend den Zugang zu gewissen Bereichen weiter einzuschränken, sofern ein Risiko für das Wohl von Kindern und Jugendlichen besteht.

Jugendliche von 14 bis 15 Jahren

In Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person ist der durchgängige Besuch gestattet! Die erziehungsbeauftragte Person muss mindestens 18 Jahre alt sein und darf für maximal 2 Jugendliche die Aufsichtspflicht übernehmen.
Das Einverständnis der Eltern zur Erziehungsbeauftragung ist im verlinkten Formular schriftlich zu erklären und dem Veranstalter gemeinsam mit den Ausweisen des Jugendlichen und der erziehungsbeauftragten Person vorzuweisen.

Jugendliche von 16 bis 17 Jahren

Jugendliche von 16 bis 17 Jahren dürfen die Veranstaltung ohne eine erziehungsbeauftragte Person bis 24 Uhr besuchen.
In Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person ist der durchgängige Besuch gestattet! Die erziehungsbeauftragte Person muss mindestens 18 Jahre alt sein und darf für maximal 2 Jugendliche die Aufsichtspflicht übernehmen.
Das Einverständnis der Eltern zur Erziehungsbeauftragung ist im verlinkten Formular schriftlich zu erklären und dem Veranstalter gemeinsam mit den Ausweisen des Jugendlichen und der erziehungsbeauftragten Person vorzuweisen.

Häufige Fragen

Können erziehungsbeauftragte Person und beaufsichtigte Person getrennt anreisen?

Prinzipiell können erziehungsbeauftragte Person und beaufsichtigte Personen auch getrennt anreisen. Die erziehungsbeauftragte Person muss aber angereist sein, bevor sich die von ihr beaufsichtigte Person rechtlich nicht mehr alleine auf dem Gelände aufhalten darf! Um die Erziehungsbeauftragung wahrzunehmen müssen beide Personen gemeinsam am Eingang das Formular zur Übertragung der Aufsichtspflicht und ihre Ausweise vorweisen. Nur dann bekommt die beaufsichtigte Person auch das entsprechende Einlassband um sich bis zum Ende der Veranstaltung auf dem Gelände aufhalten zu können.

Was verstehen wir darunter eine Personen unter 18 zu beaufsichtigen?

Die zu beaufsichtigende/n Person/en im Blick zu behalten und für deren Sicherheit zu bürgen. Die Aufsichtsperson übernimmt für den Zeitraum der Übertragung der Aufsichtspflicht (Erziehungsbeauftragung) die Verantwortung für den/die ihm anvertrauten Jugendlichen und kann im Ernstfall (z.B. unangemessen hoher Alkoholkonsum oder ähnlichem) auch tatsächlich wegen Verletzung der Aufsichtspflicht belangt werden! Wir erwarten nicht, dass ihr den ganzen Abend nebeneinander steht und zu zweit ins Dixi geht. Aber überlegt euch gut für wen ihr die Aufsichtspflicht übernehmt bzw. was ihr eurer Aufsichtsperson zumuten wollt. Ihr kennt euch gegenseitig am besten und wir gehen davon aus, dass ihr das anständig hinbekommt.