Jugendschutz

Der Zutritt zum Festival ist durch das Jugendschutzgesetz (JuSchG) geregelt.

Kinder bis 13 Jahren
Jugendliche von 14 bis 15 Jahren
Jugendliche von 16 bis 17 Jahren

Häufige Fragen

Können erziehungsbeauftragte Person und beaufsichtigte Person getrennt anreisen?
Was verstehen wir darunter eine Personen unter 18 zu beaufsichtigen?