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Jugendschutz

Auf dem Festival gilt das Jugendschutz·gesetz.

1. Kinder bis 13 Jahre

Du bist 13 Jahre oder jünger?
Dann darfst du nicht alleine auf das Festival.
Eine erziehungs·berechtigte Person muss dich begleiten.

Erziehungs∙berechtigt sind:
  • deine Eltern oder Adoptiv∙eltern
  • dein Vormund

Kinder dürfen nicht auf den Camping·platz.

2. Jugendliche von 14 bis 15 Jahren
Du bist 14 oder 15 Jahre alt?
Dann darfst du nicht alleine auf das Festival.
Du darfst nur auf das Festival
  • mit einer erziehungs∙berechtigten Person.
  • oder mit einer erziehungs·beauftragten Person sein.
3. Jugendliche von 16 bis 17 Jahren
Du bist 16 oder 17 Jahre alt?
Und es ist vor 24 Uhr?
Dann darfst du alleine auf das Festival.
Es ist nach 24 Uhr?
Dann musst du das Festival verlassen.
Oder:
Du darfst länger bleiben mit
  • einer erziehungs∙berechtigten Person.
  • einer erziehungs∙beauftragten Person.
4. Was heißt erziehungs∙berechtigt / beauftragt?

Du bist jünger als 18 Jahre?
Dann sind deine Eltern für dich verantwortlich.
Deine Eltern sind: erziehungs∙berechtigt.

Deine Eltern gehen nicht mit dir auf das Festival?
Dann können deine Eltern eine andere Person bestimmen.
Diese Person ist dann auf dem Festival für dich verantwortlich.
Diese Person ist erziehungs∙beauftragt.

Dafür müssen deine Eltern dieses Formular ausfüllen: Formular.
Dieses Formular ist nicht in Leichter Sprache geschrieben.

5. Hinweise für die erziehungs∙beauftrage Person
Die erziehungs·beauftragte Person
  • ist mindestens 18 Jahre alt.
  • ist höchstens für 2 Jugendliche verantwortlich.
  • trinkt auf dem Festival nur wenig Alkohol.
Du und deine erziehungs∙beauftragte Person kommen zusammen zum Eingang vom Festival.
Ihr gebt diese Dokumente am Eingang ab:
  • eure Ausweise
  • das ausgefüllte Formular von deinen Eltern

Ihr geht nach Hause?
Dann kommt zusammen zum Ausgang.
Ihr bekommt dort eure Dokumente zurück.

Vorsicht:
Du verletzt dich auf dem Festival?
Du trinkst zu viel Alkohol auf dem Festival?
Dann ist deine erziehungs∙beauftragte Person verantwortlich.

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